BiografienAlbert Breitzke

Albert Breitzke(11. Januar 1903, Hannover)

Albert Breitzke erlernte bei der Hanomag den Beruf eines Vorzeichners. Nach zweijähriger Tätigkeit ging er 1922 für sechs Monate auf Wanderschaft. Nach seiner Rückkehr fand er wieder Anstellung bei den Hanomag-Werken. Von 1926 bis 1928 arbeitslos, stellten ihn bis 1930 verschiedene Arbeitgeber mit Kurzzeitverträgen ein. Nach einer vierjährigen erwerbslosen Phase fand er 1934 eine Stellung beim Brinker Eisenwerk; bei seiner Verhaftung im September 1936 war er Schlosser bei den Garvenswerken in Wülfel.

Seit 1919 organisierte er sich im DMV, 1922 wurde er Mitglied der SPD.

Albert Breitzke wurde von seiner jüngeren Schwester Auguste für die Sozialistische Front geworben. Seit Anfang 1936 bezog er durch sie die Sozialistischen Blätter. Mindestens zwölf Exemplare je Ausgabe verteilt er unter anderem weiter an Friedrich Klug und Hans Striefler. Später wurde er Leiter der vermutlich kleinen Abteilung X. Als solcher erhielt er auch die Funktionärsschriften.

In der Woche vor seiner Festnahme am 17. September 1936 reiste er nach Amsterdam und bat Werner Blumenberg, der von Holland aus die Sozialistische Front weiter zu leiten gedachte, niemandem mehr zu schreiben und keinerlei Beziehung zu Hannover aufrecht zu erhalten, um nicht noch mehr Personen in die Verhaftungswelle hinein zu ziehen. Nach seiner Rückkehr traf er sich mit Hans Striefler in Ledeburg "hinterm Bahndamm" und war noch optimistisch, dass die Verhaftungen bald aufhören würden.

Doch sie gingen weiter. Am 17. September 1936, zwei Tage nach seiner Schwester Auguste, wurde Albert Breitzke ebenfalls verhaftet. Der 2. Senat des Oberlandesgerichts Hamm verurteilte ihn unter Anerkennung der U-Haft wegen Vorbereitung zum Hochverrat am 15. Dezember 1937 zu drei Jahren Zuchthaus. Das verbleibende Strafmaß verbüßte er im Zuchthaus Hameln.

Am 29. Juni 1939 wurde er entlassen. Zu einem nicht bekannten Zeitpunkt in den vierziger Jahren wurde Albert Breitzke als "Wehrunwürdiger" in die Strafdivision 999 zwangsrekrutiert. Er fiel am 15. September 1943 in Griechenland.
Albert Breitzke im Strafbataillon 999
Albert Breitzke im Strafbataillon 999
© Historisches Seminar der Universität Hannover

Glossar

  • Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte

    Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte

    Die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte, auch "Ehrverlust" genannt, wurde in allen Fällen der Verhängung der Todesstrafe und einer Zuchthausstrafe ausgesprochen. Sie bewirkte den dauernden Verlust aller öffentlichen Ämter, Würden, Titel, Orden und Ehrenzeichen. Diese konnten während ihrer Dauer auch nicht erlangt werden. Ferner verlor eine Person die Möglichkeit, in öffentlichen Angelegenheiten zu stimmen, zu wählen oder gewählt zu werden und andere politische Rechte auszuüben, darunter das Recht, Vormund zu sein.

    Seit der Strafrechtsreform von 1969 ist die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte als strafrechtliche Nebenfolge abgeschafft.

  • DMV

    DMV

    Der Deutsche Metallarbeiterverband (DMV) wurde nach der Aufhebung des Sozialistengesetzes während eines vom 1. bis 6. Juni 1891 stattfindenden  allgemeinen Metallarbeiterkongresses in Frankfurt am Main ins Leben gerufen. Alle "in der Metallindustrie beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen" waren zum Beitritt aufgerufen. Gewerkschaftssitz war Stuttgart. 

    Mit der Gründung einer Industriegewerkschaft nahmen die Metallarbeiter eine Vorreiterrolle in der gesamten deutschen Gewerkschaftsbewegung ein. Die Mitgliederzahl vergrößerte sich rasch. Schon Ende 1891 hat der DMV 23 000 Mitglieder in 180 Verwaltungsstellen. 

    Ebenso wie andere Großgewerkschaften versäumte es der DMV, seine Mitglieder nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten zum Widerstand zu bewegen. Wie 1914 suchte die Verbandsführung stattdessen eine Verständigung mit dem Staat und rief sogar am 1. Mai 1933 zum von den Nationalsozialisten aufgerufenen "Tag der nationalen Arbeit" auf. Durch eine Entpolitisierung der Verbandsarbeit hofften die Leitenden vergeblich, einem Verbot entgegenzuwirken. Die Nationalsozialisten nutzten diese Apathie für ihre Machtkonsolidierung: Am 2. Mai 1933 wurde der DMV aufgelöst und sein Vermögen beschlagnahmt. Die Mitglieder wurden in die Deutsche Arbeitsfront überführt.

  • OLG Hamm

    OLG Hamm

    Für Hochverratsprozesse war zunächst allein das Reichsgericht zuständig. Fälle geringerer Bedeutung konnten mit Wirkung vom 20. März 1933 vom Reichsgericht (ab Mai 1934 vom Volksgerichtshof) an ein Oberlandesgericht abgegeben werden.

    Bestanden in einem Land mehrere Oberlandesgerichte, konnte die Zuständigkeit auf ein einzelnes OLG konzentriert werden. Das OLG Hamm wurde daher zuständig für Hochverratsverfahren aus den Bezirken des OLG Hamm, OLG Köln und OLG Düsseldorf, ferner aus dem Bereich des OLG Celle für die Landgerichtsbezirke Aurich, Osnabrück, Verden und Hannover. Im Juni 1933 kam die Zuständigkeit für Lippe und Schaumburg-Lippe dazu.

    Von 1933 bis Anfang 1941 wurden durch das OLG Hamm mehr als 12.000 Personen wegen Vorbereitung zum Hochverrat verurteilt.

  • Vorbereitung zum Hochverrat

    Vorbereitung zum Hochverrat

    Um zur Absicherung der eigenen Herrschaft die noch nicht vollständig zerschlagenen Parteiapparate von KPD und SPD zu vernichten,
    wurde durch das "Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens vom 24.04.1934 (sog. Verratsnovelle) die Strafbarkeit bei
    Hochverratsdelikten vorverlegt.

    Nach dem nunmehr geänderten § 83 Satz 3 Ziff. 1 StGB war auf Todesstrafe, lebenslanges Zuchthaus oder auf Zuchthaus nicht unter zwei Jahren zu erkennen, wenn die Tat darauf gerichtet war, zur Vorbereitung des Hochverrats einen organisatorischen Zusammenhalt herzustellen oder aufrechtzuerhalten oder wenn die Tat nach Ziff. 3 auf die Beeinflussung der Massen durch Herstellen oder Verbreiten von Schriften gerichtet war.

    Nach der drakonischen Rechtsprechung des OLG Hamm kam es für das Merkmal des "organisatorischen Zusammenhalts" nicht mehr auf eine Funktionärstätigkeit an, es genügte das einmalige Zahlen eines Beitrags an eine illegale Parteikasse. Bei dem Merkmal "Beeinflussung der Massen" reichte das einmalige Verteilen einer Flugschrift oder das Beziehen von Flugschriften, um die Mindeststrafe von zwei Jahren Zuchthaus zu verhängen.

    Konnte das OLG in seltenen Fällen nur den Besitz (nicht das Beziehen) einer Flugschrift nachweisen, konnte Gefängnis bis zu einem Jahr verhängt werden wegen des "Nichtablieferns" hochverräterischer Schriften bei der Polizei (gem. § 21 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 04.02.1933).