BiografienFriedrich Lohmeyer

Friedrich Lohmeyer(11. August 1890, Hannover)

Friedrich (Fritz) Lohmeyer absolvierte eine Lehre als Konditor, übte diesen Beruf jedoch nie aus. 1915 wurde er zum Heeresdienst eingezogen, 1916 zeitweilig entlassen, dann wieder einberufen, bis er schließlich 1918 krankheitsbedingt — er war sehschwach — ausschied. Nach Kriegsende arbeitete er als Hilfsarbeiter bei der Maschinenfabrik Gebrüder Körting, die ihn 1924 entließ. Seit dieser Zeit arbeitslos erfolgte schließlich 1930 wegen zu geringer Sehkraft die Invalidisierung.

Im Jahre 1913 wurde er Mitglied der SPD, 1928 trat er dem DMV bei. In der Zeit der Erwerbslosigkeit engagierte er sich im Reichsbanner und als ehrenamtlicher Helfer bei der Arbeiterwohlfahrt. Zwecks Weiterbildung nahm er an Kursen und Vorträgen des Arbeiterbildungsvereins teil.

Da die Invalidenrente zum Unterhalt der Familie nicht ausreichte, betrieb er einen Hausierhandel mit Seifen und kam so mit vielen Menschen in Berührung. Daneben arbeitete er ehrenamtlich in der SPD. Noch 1930 wird er einer von insgesamt 45 SPD-Abteilungsleitern in Hannover. Bis 1933 ist er für den 11. Bezirk, Hannover-Oststadt, zuständig.

Im Herbst 1933 erhielt Fritz Lohmeyer von Bruno Cickron, den er aus der gemeinsamen Arbeit bei der Arbeiterwohlfahrt her kannte, Teile eines Exemplars der Sozialistischen Blätter, deren Inhalte sie diskutierten. Am 15. August 1933 wurde Lohmeyer zusammen mit anderen SPD-Funktionären zum ersten Mal vorübergehend verhaftet. Im Anschluss daran entschied er sich zur Mitarbeit in der Sozialistischen Front und verteilte in der Folgezeit die Sozialistischen Blätter an den Lehrer Rudolf Wieding, der sein Kunde im Seifenhandel war, sowie in zunehmender Zahl an Ernst Gremse, Fritz Oelze und Rudolf Prochnow, die er aus der Tätigkeit in der SPD und von der Volkshochschule her kannte.

Lohmeyer wurde einer der Hauptverteiler der Sozialistischen Blätter. Als Leiter der Abteilung VII erhielt er auch die Funktionärsschriften. Er warb neue Anhänger und Unterverteiler und überwachte den Vertrieb in seiner Abteilung. Sein von ihm betriebener Seifenhausierhandel gab seiner illegalen Tätigkeit und seiner Rolle als Mittelsmann zwischen Franz Nause und den anderen Abteilungsleitern eine hervorragende Tarnung.

Drei Jahre nach der ersten Verhaftung wurde Fritz Lohmeyer am 19. Februar 1936 erneut arretiert und im Gestapo-Gefängnis Schlägerstraße misshandelt. Bis zum 27. Oktober 1937 saß er im Gerichtsgefängnis in Hannover in Untersuchungshaft. Am 28. Oktober 1937 verurteilte ihn der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm wegen Vorbereitung zum Hochverrat zu fünf Jahren und sechs Monaten Zuchthaus, die er überwiegend bis zum 19. August 1941 im Zuchthaus Hameln verbüßte.

Am Ende der Strafzeit 1941 wurde er nicht entlassen, sondern in das Konzentrationslager Sachsenhausen eingeliefert. Schwerkrank und fast blind wurde er vier Jahre später, am 15. Februar 1945, ins Konzentrationslager Mauthausen überstellt. Im Außenlager Ebensee, das im österreichischen Salzkammergut lag, musste er im Bergwerk arbeiten. Laut Befreiungsliste des Konzentrationslagers Mauthausen gehörte er zu den am 6. Mai 1945 durch die amerikanische Armee befreiten Häftlinge. Er starb zu einem nicht bekannten Zeitpunkt an den durch die Lagerhaft verursachten körperlichen Schädigungen. Durch Beschluß des Amtsgerichts Hannover vom 12. Januar 1949 wird er zum 8. Mai 1945 für tot erklärt.
Friedrich Lohmeyer, o. D.
Friedrich Lohmeyer, o. D.
© Gerda Zorn
Zwölf Männer in zwei Reihen stehen vor einem großen Zelt, das für Notfälle aufgebaut wurde

Mannschaft des Arbeiter-Samariter-Bundes Hannover auf dem Schützenfest 1926; hinten stehend: 2.v.r. Hermann Spieske

© Historisches Seminar Hannover
Mannschaft des Arbeiter-Samariter-Bundes Hannover auf dem Schützenfest 1926; hinten stehend: 2.v.r. Hermann Spieske
© Historisches Seminar Hannover

Glossar

  • Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte

    Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte

    Die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte, auch "Ehrverlust" genannt, wurde in allen Fällen der Verhängung der Todesstrafe und einer Zuchthausstrafe ausgesprochen. Sie bewirkte den dauernden Verlust aller öffentlichen Ämter, Würden, Titel, Orden und Ehrenzeichen. Diese konnten während ihrer Dauer auch nicht erlangt werden. Ferner verlor eine Person die Möglichkeit, in öffentlichen Angelegenheiten zu stimmen, zu wählen oder gewählt zu werden und andere politische Rechte auszuüben, darunter das Recht, Vormund zu sein.

    Seit der Strafrechtsreform von 1969 ist die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte als strafrechtliche Nebenfolge abgeschafft.

  • DMV

    DMV

    Der Deutsche Metallarbeiterverband (DMV) wurde nach der Aufhebung des Sozialistengesetzes während eines vom 1. bis 6. Juni 1891 stattfindenden  allgemeinen Metallarbeiterkongresses in Frankfurt am Main ins Leben gerufen. Alle "in der Metallindustrie beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen" waren zum Beitritt aufgerufen. Gewerkschaftssitz war Stuttgart. 

    Mit der Gründung einer Industriegewerkschaft nahmen die Metallarbeiter eine Vorreiterrolle in der gesamten deutschen Gewerkschaftsbewegung ein. Die Mitgliederzahl vergrößerte sich rasch. Schon Ende 1891 hat der DMV 23 000 Mitglieder in 180 Verwaltungsstellen. 

    Ebenso wie andere Großgewerkschaften versäumte es der DMV, seine Mitglieder nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten zum Widerstand zu bewegen. Wie 1914 suchte die Verbandsführung stattdessen eine Verständigung mit dem Staat und rief sogar am 1. Mai 1933 zum von den Nationalsozialisten aufgerufenen "Tag der nationalen Arbeit" auf. Durch eine Entpolitisierung der Verbandsarbeit hofften die Leitenden vergeblich, einem Verbot entgegenzuwirken. Die Nationalsozialisten nutzten diese Apathie für ihre Machtkonsolidierung: Am 2. Mai 1933 wurde der DMV aufgelöst und sein Vermögen beschlagnahmt. Die Mitglieder wurden in die Deutsche Arbeitsfront überführt.

  • OLG Hamm

    OLG Hamm

    Für Hochverratsprozesse war zunächst allein das Reichsgericht zuständig. Fälle geringerer Bedeutung konnten mit Wirkung vom 20. März 1933 vom Reichsgericht (ab Mai 1934 vom Volksgerichtshof) an ein Oberlandesgericht abgegeben werden.

    Bestanden in einem Land mehrere Oberlandesgerichte, konnte die Zuständigkeit auf ein einzelnes OLG konzentriert werden. Das OLG Hamm wurde daher zuständig für Hochverratsverfahren aus den Bezirken des OLG Hamm, OLG Köln und OLG Düsseldorf, ferner aus dem Bereich des OLG Celle für die Landgerichtsbezirke Aurich, Osnabrück, Verden und Hannover. Im Juni 1933 kam die Zuständigkeit für Lippe und Schaumburg-Lippe dazu.

    Von 1933 bis Anfang 1941 wurden durch das OLG Hamm mehr als 12.000 Personen wegen Vorbereitung zum Hochverrat verurteilt.

  • Reichsbanner

    Reichsbanner

    Das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, Bund deutscher Kriegsteilnehmer und Republikaner, kurz Reichsbanner, war ein überparteiliches, in der Praxis von Sozialdemokraten dominiertes Bündnis in der Zeit der Weimarer Republik.

    Das Reichsbanner war ein Veteranenverband, in dem Kriegsteilnehmer des Ersten Weltkrieges ihre Kriegserfahrungen mit ihrem Eintreten für die Republik verbanden. Seine Hauptaufgabe sah das Reichsbanner in der Verteidigung der Weimarer Republik gegen Feinde aus den nationalsozialistischen, monarchistischen und kommunistischen Lagern. Dabei verstand sich das Reichsbanner als Hüter des Erbes der demokratischen Tradition der Revolution von 1848 und der verfassungsmäßigen Reichsfarben Schwarz-Rot-Gold.

  • Vorbereitung zum Hochverrat

    Vorbereitung zum Hochverrat

    Um zur Absicherung der eigenen Herrschaft die noch nicht vollständig zerschlagenen Parteiapparate von KPD und SPD zu vernichten,
    wurde durch das "Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens vom 24.04.1934 (sog. Verratsnovelle) die Strafbarkeit bei
    Hochverratsdelikten vorverlegt.

    Nach dem nunmehr geänderten § 83 Satz 3 Ziff. 1 StGB war auf Todesstrafe, lebenslanges Zuchthaus oder auf Zuchthaus nicht unter zwei Jahren zu erkennen, wenn die Tat darauf gerichtet war, zur Vorbereitung des Hochverrats einen organisatorischen Zusammenhalt herzustellen oder aufrechtzuerhalten oder wenn die Tat nach Ziff. 3 auf die Beeinflussung der Massen durch Herstellen oder Verbreiten von Schriften gerichtet war.

    Nach der drakonischen Rechtsprechung des OLG Hamm kam es für das Merkmal des "organisatorischen Zusammenhalts" nicht mehr auf eine Funktionärstätigkeit an, es genügte das einmalige Zahlen eines Beitrags an eine illegale Parteikasse. Bei dem Merkmal "Beeinflussung der Massen" reichte das einmalige Verteilen einer Flugschrift oder das Beziehen von Flugschriften, um die Mindeststrafe von zwei Jahren Zuchthaus zu verhängen.

    Konnte das OLG in seltenen Fällen nur den Besitz (nicht das Beziehen) einer Flugschrift nachweisen, konnte Gefängnis bis zu einem Jahr verhängt werden wegen des "Nichtablieferns" hochverräterischer Schriften bei der Polizei (gem. § 21 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 04.02.1933).