BiografienWalter Spengemann

Walter Spengemann(21. Juli 1904, Hannover)

Walter Spengemann wuchs in einer künstlerisch orientierten Familie auf. Seine Mutter Luise war Bildhauerin und gehörte dem Kreis um Kurt Schwitters an, der Vater Christoph hatte Bücher über Künstler, darunter Schwitters, veröffentlicht und lange Zeit Kunstkritiken für den "Volkswillen" geschrieben. Der Sohn Walter studierte nach dem Abitur 1924 an den Hochschulen Hannover, Hamburg und Göttingen je zwei Semester Völkerkunde und "exotische Sprachen". Während seiner Assistenzzeit im Museum in Emden zog er sich eine chronische Erkrankung zu, die eine weitere Museumstätigkeit ausschloss. Als freier Schriftsteller verfasste er seit 1928 Beiträge für verschiedene Tageszeitungen in- und außerhalb Hannovers. Seit 1929 schrieb er für den "Volkswillen" den lokalen und Unterhaltungsteil. Versuche, als Werbetexter, Schriftsetzer und Fotograf Fuß zu fassen, schlugen fehl.

1929 trat er der SPD bei. Im Januar 1930 wurde er Jugendleiter der SSG, 1931 Mitglied des Reichsbanners.

Nach der Märzwahl 1933, als auch das Jungbanner vergeblich auf den Befehl zum Losschlagen wartete, verteilte Spengemann in Abständen von einigen Wochen ein eigenes Nachrichtenblatt an Mitglieder der SSG und des Jungbanners, das er durchschriftlich in einer Auflage von etwa zehn Stück selbst herstellte. Arno Scholz, im April 1933 verhaftet, ließ aus dem Gefängnis dem technischen Leiter des Jungbanners, Alfred Preuß, die Anweisung zukommen, Spengemann zum politischen Leiter zu machen.

Im März 1933 stellte Spengemann nach starkem Mitgliederschwund die Nachrichtenabteilung des Jungbanners neu zusammen und nahm auch Mädchen auf, darunter seine Verlobte Ilse Steinitz, Hildegard Schöneberg und Brunhilde Schmedes. Im August 1933 unterstellte er das Jungbanner dem Schufo-Führer Bernhard Furch. Immer mehr Mitglieder des Jungbanners gaben allerdings die illegale Arbeit auf, andere schlossen sich ohne sein Zutun der Sozialistischen Front an, so dass er im Frühjahr 1934 nur noch wenige Leute zur Verfügung hatte, mit denen er zur Sozialistischen Front übertrat. Er ließ Werner Blumenberg dabei in dem Glauben, dass das gesamte Jungbanner noch geschlossen hinter Spengemann stünde.

Seit Frühjahr 1934 bis zum Februar 1936 beschaffte Walter Spengemann Nachrichten für die Sozialistischen Blätter aus der internationalen Presse und durch Abhören ausländischer Sender. Seine Mutter, die Künstlerin Luise Spengemann, und die bald nach London emigrierende Ilse Steinitz halfen ihm dabei.

Mit Peter Schneider organisierte er den internationalen Versand der Sozialistischen Blätter. Hilfe aus dem Ausland erhielten sie von der als Jüdin inzwischen nach London emigrierten Ilse Steinitz, die die Flugschriften in London an politische Stellen und den für Hannover zuständigen Grenzsekretär der Sopade in Amsterdam weiter gab.

Als Leiter der Abteilung VIII verteilte er, eigenen Angaben zufolge, die Sozialistischen Blätter an drei Kreise: die Angehörigen der Nachrichtenabteilung, einige Abteilungsführer des Jungbanners und an ehemalige Mitglieder der SSG. Außerdem sollen sein Vater Christoph Spengemann, Meta Kulp, Karl Anhalt und das Ehepaar Dettmer in Hannover, und außerhalb Hannovers Hermann Spieske in Rehme, Karl Jäcker in Werste, der Zigarrenhändler August Fischer in Bielefeld, Ernst Romer in Otterndorf, Heinrich Breitenbach in Nienburg, Maxim Bosse in Zwickau die Sozialistischen Blätter ebenfalls von ihm erhalten haben.

Anfang 1936 schied Walter Spengemann wegen verschiedener Zerwürfnisse mit Werner Blumenberg aus der Organisation Sozialistische Front aus.

Einen Tag nach der Flucht Werner Blumenbergs und Frieda Vahrenhorsts nach Holland wurde Walter Spengemann von der Gestapo verhaftet. Am 23. September 1937 verurteilte ihn der II. Senat des Oberlandesgericht Hamm zu zehn Jahren Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Seine Haftzeit verbrachte er im Zuchthaus Hameln.
Walter Spengemann, o. D.
Walter Spengemann, o. D.
© Projekt Widerstand, Historisches Seminar der Leibniz Universität Hannover
In Reihen stehende junge Männer in Jungbanneruniform spielen Trompeten, Aufnahme von schräg rechts

Eröffnung des Reichsbanneraufmarschs in Hannover 1932 durch das Jungbanner

© Walter Ballhause-Archiv
Eröffnung des Reichsbanneraufmarschs in Hannover 1932 durch das Jungbanner
© Walter Ballhause-Archiv

Glossar

  • "Illegales" Jungbanner

    "Illegales" Jungbanner

    Am 14. Juli 1933 wurde das "Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" erlassen, mit dem alle Parteien, ausgenommen die NSDAP, verboten wurden. Drei Jugendführer des hannoverschen Jungbanners - Hugo Bestel, Karl Hilke und Fritz Wulfert - beschlossen gemeinsam mit dem Schriftsteller und Politischen Leiter des Jungbanners Walter Spengemann, den Zusammenhalt der ihnen unterstellten Mitglieder aufrecht zu erhalten. Angesprochen wurden nur vertrauenswürdige Mitglieder aus Kameradschaften und Abteilungen. Trafen sie sie auf der Straße, wurden politische Tagesfragen erörtert, Beiträge wurden nicht kassiert. Die Abteilungsleiter trafen häufig mit Spengemann in einem Lokal zusammen.

    Spengemann zog auch Angehörige der Sozialistischen Schülergemeinschaft hinzu, die er bis April 1933 geleitet hatte.

    Diese Jungbannergruppe um Spengemann hatte Kontakte zum Schufo-Führer in Hannover, Bernhard Furch, dem sich Walter Spengemann mit seinem „illegalen“ Jungbanner, wenn auch nur formal, unterstellte.

  • Jungbanner

    Jungbanner

    Das Jungbanner war die Jugendorganisation der überparteilichen Republikschutzorganisation Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold und bestand von 1926 bis zum Verbot durch die Nationalsozialisten im Sommer 1933.

    Das Jungbanner hatte es sich zum Ziel gesetzt, männliche Jugendliche im Sinne der Weimarer Verfassung zu überzeugten Republikanern und mündigen Bürgern zu erziehen. Neben der Bildungsarbeit stand die Körperschulung durch gemeinsame sportliche Aktivitäten im Mittelpunkt. So gab es sowohl wöchentliche Sportabende und regelmäßige Sportfeste als auch Vorträge und Schulungswochenenden zur Bildung eines politischen Bewusstseins. Dem überparteilichen Charakter entsprechend herrschte in der Organisation ein vergleichsweise tolerantes, undogmatisches Klima.

    Das Jungbanner bildeten die Reichsbanner-Mitglieder von der Entlassung aus der Volksschule mit 14 Jahren bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs. Ähnlich wie im Reichsbanner auch dominierten das Jungbanner Mitglieder, die aus dem sozialdemokratischen Milieu stammten. 1928 soll das Jungbanner knapp 700.000 Mitglieder gezählt haben.

    Das Jungbanner gehörte zum aktivsten Teil des Reichsbanners, der stärker zu militanten Aktionen neigte und es dabei auch mit der aggressiven SA aufnahm. An der Basis rückte die parteipolitische Neutralität dabei zunehmend in den Hintergrund. Die Kameradschaften suchten das enge Bündnis mit der Sozialdemokratie. Ab etwa 1931 betrachtete sich das Jungbanner gemeinsam mit SAJ, Arbeitersportjugend, Jungsozialisten, Naturfreundebewegung und der Gewerkschaftsjugend als Teil der sozialistischen Jugendverbände.

    Ein Höhepunkt der Jungbanner-Arbeit war der erste Bundesjugendtag in der Reichsbanner-Hochburg Magdeburg Pfingsten 1930.

  • SSG

    SSG

    Die Sozialistischen Schülergemeinschaft (SSG) war die Jugendabteilung der SAJ. Von Januar 1930 bis zum Verbot aller Parteien und Organisationen außer der NSDAP am 14. Juli 1933 war Walter Spengemann Jugendleiter der SSG in Hannover.

  • "Volkswille"

    "Volkswille"

    Der "Volkswille" war eine sozialdemokratische Tageszeitung, die erstmals unmittelbar nach der Aufhebung des Sozialistengesetzes am 1. Oktober 1890 erschien. Sie war das Sprachrohr einer SPD-Führung, die einen gemäßigten und legalistischen Kurs verfolgte. Der jeweilige örtliche Parteivorstand führte die Aufsicht.

    Alle SPD-Mitglieder waren zum Abonnement des „Volkswille“ verpflichtet.

    1930 arbeiteten in den drei Abteilungen des „Volkswille“ – Buchhandlung, Druckerei und Zeitung – 153 Arbeiter und Angestellte. Deren Emblem, drei Pfeile, wurde nach der Gründung der Eisernen Front  1932 in den Titel aufgenommen. Zu dieser Zeit lag die Auflage bei etwa 60.000 Exemplaren. Ein bekannter Redakteur aus dieser Zeit war Arno Scholz.

    Nach der Besetzung des Gewerkschaftshauses am 1. April 1933 musste der Maschinenpark der nationalsozialistischen "Niedersächsischen Tageszeitung" (NTZ) überlassen werden.

    Nachfolgerin des "Volkswille" wurde ab dem 18. Juli 1946 die "Hannoversche Presse".

  • Vorbereitung zum Hochverrat

    Vorbereitung zum Hochverrat

    Um zur Absicherung der eigenen Herrschaft die noch nicht vollständig zerschlagenen Parteiapparate von KPD und SPD zu vernichten,
    wurde durch das "Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens vom 24.04.1934 (sog. Verratsnovelle) die Strafbarkeit bei
    Hochverratsdelikten vorverlegt.

    Nach dem nunmehr geänderten § 83 Satz 3 Ziff. 1 StGB war auf Todesstrafe, lebenslanges Zuchthaus oder auf Zuchthaus nicht unter zwei Jahren zu erkennen, wenn die Tat darauf gerichtet war, zur Vorbereitung des Hochverrats einen organisatorischen Zusammenhalt herzustellen oder aufrechtzuerhalten oder wenn die Tat nach Ziff. 3 auf die Beeinflussung der Massen durch Herstellen oder Verbreiten von Schriften gerichtet war.

    Nach der drakonischen Rechtsprechung des OLG Hamm kam es für das Merkmal des "organisatorischen Zusammenhalts" nicht mehr auf eine Funktionärstätigkeit an, es genügte das einmalige Zahlen eines Beitrags an eine illegale Parteikasse. Bei dem Merkmal "Beeinflussung der Massen" reichte das einmalige Verteilen einer Flugschrift oder das Beziehen von Flugschriften, um die Mindeststrafe von zwei Jahren Zuchthaus zu verhängen.

    Konnte das OLG in seltenen Fällen nur den Besitz (nicht das Beziehen) einer Flugschrift nachweisen, konnte Gefängnis bis zu einem Jahr verhängt werden wegen des "Nichtablieferns" hochverräterischer Schriften bei der Polizei (gem. § 21 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 04.02.1933).