Biografien> Ernst Tegtmeyer
Ernst Tegtmeyer(19. März 1910, Hannover)
Nach dem Volksschulbesuch in Hannover absolvierte Ernst Tegtmeyer eine dreijährige Lehre als Maurer. Anschließend war er arbeitslos, ehe er im Oktober 1934 wieder als Maurer tätig werden konnte.
Seit 1924 gehörte er der SPD an, seit 1926 dem Reichsbanner. Funktionen hatte er nicht inne.
Seine Frau und er waren Teilnehmer an den von Karl Hilke organisierten Ausflügen und Fahrten des Jungbanners. Nach eigener Aussage erhielt er das erste Exemplar der Sozialistischen Blätter Mitte 1935 von Emil Beutert, der ihm die Sozialistische Front als eine Zusammenfassung von Personen darstellte, die vor 1933 verschiedenen Parteien angehörten und nun eine Einheitsfront bildeten. Seinen Aussagen zufolge will Ernst Tegtmeyer bis zu viermal die Sozialistischen Blätter an seinen fünf Jahre älteren Bruder Fritz weitergegeben haben.
Am 9. September 1936 wurde Ernst Tegtmeyer verhaftet. Mehr als ein Jahr später, am 15. Dezember 1937, verurteilte ihn das Oberlandesgericht Hamm unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte zu zwei Jahren Zuchthaus, wobei ihm ein Jahr, drei Monate und sieben Tage U-Haft angerechnet wurden. In welchem Zuchthaus er seine Strafe verbüßte ist bisher nicht bekannt.
Seit 1924 gehörte er der SPD an, seit 1926 dem Reichsbanner. Funktionen hatte er nicht inne.
Seine Frau und er waren Teilnehmer an den von Karl Hilke organisierten Ausflügen und Fahrten des Jungbanners. Nach eigener Aussage erhielt er das erste Exemplar der Sozialistischen Blätter Mitte 1935 von Emil Beutert, der ihm die Sozialistische Front als eine Zusammenfassung von Personen darstellte, die vor 1933 verschiedenen Parteien angehörten und nun eine Einheitsfront bildeten. Seinen Aussagen zufolge will Ernst Tegtmeyer bis zu viermal die Sozialistischen Blätter an seinen fünf Jahre älteren Bruder Fritz weitergegeben haben.
Am 9. September 1936 wurde Ernst Tegtmeyer verhaftet. Mehr als ein Jahr später, am 15. Dezember 1937, verurteilte ihn das Oberlandesgericht Hamm unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte zu zwei Jahren Zuchthaus, wobei ihm ein Jahr, drei Monate und sieben Tage U-Haft angerechnet wurden. In welchem Zuchthaus er seine Strafe verbüßte ist bisher nicht bekannt.
Ernst Tegtmeyer