BiografienEgon Franke

Egon Franke(11. April 1913, Hannover)

Egon Franke besuchte eine weltliche Schule in Hannover-Vahrenwald in der Alemannstraße und begann anschließend eine Tischlerlehre. Später besuchte er eine Kunstgewerbeschule, wo er sich zum Kunsttischler fortbildete. Franke empfing die Jugendweihe und trat so der Freireligiösen Gemeinde bei, später dem Deutschen Holzarbeiterverband und der SAJ, deren Vorsitzender er bis zum Verbot 1933 war. 1929 trat Egon Franke der SPD bei, 1930 auch dem Reichsbanner.

Franke gehörte der Sozialistischen Front Hannover bis zu seiner Festnahme am 16. April 1934 an. Am 31. Juli 1935 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Hamm zu zwei Jahren und sechs Monaten Zuchthaus, die er im Zuchthaus Celle verbüßte. Obwohl er deswegen für „wehrunwürdig“ erklärt wurde, wurde Franke im Herbst 1942 zum „Bewährungsbataillon“ 999 eingezogen. 1944 wurde er verwundet, 1945 geriet er in amerikanische Kriegsgefangenschaft.

Nach dem Ende des Krieges 1945 gehörte er zu den Mitbegründern der SPD in Hannover und war von 1947 bis 1951 Mitglied des Niedersächsischen Landtages. Zwischen 1951 und 1987 gehörte Egon Franke dem Deutschen Bundestag an, zwischen 1969 und 1982 war er Bundesminister für Innerdeutsche Beziehungen.
Egon Franke, 1946
Egon Franke, 1946
© Archiv der sozialen Demokratie

"Bei einem zur SPD zugehörigen Tischlermeister bekam ich zur Tar ... mehr

"Bei einem zur SPD zugehörigen Tischlermeister bekam ich zur Tarnung eine Stellung. Ich arbeitete aber kaum als Tischler. Denn ich war voll ausgelastet mit der Tätigkeit als 'illegaler Funktionär'. Wir verteilten regelmäßig die 'Blätter der Sozialistischen Front'. Wir kassierten Beiträge. Sie wurden dringend zur Unterstützung der Familien gebraucht, deren Männer von der Gestapo verhaftet worden waren. ... Natürlich war ich mir der Gefahr bewusst. Wenn ich durch die Straßen Hannovers ging, glaubte ich immer, dass jeder Vorbeigehende mich anstarren und auch sehen würde, was sich in der Tasche befand. Ich hatte Angst, und manchmal war ich auch unsicher, besonders dann, wenn ich von Verhaftungen anderer erfuhr. Da aber außer mir noch viele andere in gleicher Form arbeiteten und da ich wusste, dass im ganzen Reich Sozialdemokraten gegen das Naziregime ähnlich kämpften wie ich, wurde die Angst verdrängt."
Quelle: Egon Franke, Aus dem Leben eines Funktionärs

Glossar

  • Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte

    Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte

    Die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte, auch "Ehrverlust" genannt, wurde in allen Fällen der Verhängung der Todesstrafe und einer Zuchthausstrafe ausgesprochen. Sie bewirkte den dauernden Verlust aller öffentlichen Ämter, Würden, Titel, Orden und Ehrenzeichen. Diese konnten während ihrer Dauer auch nicht erlangt werden. Ferner verlor eine Person die Möglichkeit, in öffentlichen Angelegenheiten zu stimmen, zu wählen oder gewählt zu werden und andere politische Rechte auszuüben, darunter das Recht, Vormund zu sein.

    Seit der Strafrechtsreform von 1969 ist die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte als strafrechtliche Nebenfolge abgeschafft.

  • Reichsbanner

    Reichsbanner

    Das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, Bund deutscher Kriegsteilnehmer und Republikaner, kurz Reichsbanner, war ein überparteiliches, in der Praxis von Sozialdemokraten dominiertes Bündnis in der Zeit der Weimarer Republik.

    Das Reichsbanner war ein Veteranenverband, in dem Kriegsteilnehmer des Ersten Weltkrieges ihre Kriegserfahrungen mit ihrem Eintreten für die Republik verbanden. Seine Hauptaufgabe sah das Reichsbanner in der Verteidigung der Weimarer Republik gegen Feinde aus den nationalsozialistischen, monarchistischen und kommunistischen Lagern. Dabei verstand sich das Reichsbanner als Hüter des Erbes der demokratischen Tradition der Revolution von 1848 und der verfassungsmäßigen Reichsfarben Schwarz-Rot-Gold.

  • SAJ

    SAJ

    Die Sozialistische Arbeiter-Jugend (SAJ) war ein sozialistischer Jugendverband im Umkreis der sozialdemokratischen Parteien in Deutschland und Österreich. Sie wurde am 29. Oktober 1922 nach dem Zusammenschluss von SPD und USPD aus deren Jugendverbänden gegründet.

    Am 22. Juni 1933 erging das Verbot der SPD und aller ihrer Nebenorganisationen, somit auch der SAJ, die zu diesem Zeitpunkt noch rund 50 000 Mitglieder zählte. Im Ausland bildeten sich Exilgruppen ehemaliger SAJ-Mitglieder und SJVD-Mitglieder, wo man sich teilweise – wie in Prag und Paris – mit Vertretern der ehemaligen Kommunistischen Jugend zusammenschloß. 

    Nach 1945 vereinigten sich Aktivisten der SAJ mit denen der „Reichsarbeitsgemeinschaft der Kinderfreunde“ (beide Organisationen bildeten Falkengruppen, wie Jungfalken oder Rote Falken) zur „Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken“ (SJD – Die Falken), die sich als Kinder-, Jugend- und Erzieherverband versteht.

  • Vorbereitung zum Hochverrat

    Vorbereitung zum Hochverrat

    Um zur Absicherung der eigenen Herrschaft die noch nicht vollständig zerschlagenen Parteiapparate von KPD und SPD zu vernichten,
    wurde durch das "Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens vom 24.04.1934 (sog. Verratsnovelle) die Strafbarkeit bei
    Hochverratsdelikten vorverlegt.

    Nach dem nunmehr geänderten § 83 Satz 3 Ziff. 1 StGB war auf Todesstrafe, lebenslanges Zuchthaus oder auf Zuchthaus nicht unter zwei Jahren zu erkennen, wenn die Tat darauf gerichtet war, zur Vorbereitung des Hochverrats einen organisatorischen Zusammenhalt herzustellen oder aufrechtzuerhalten oder wenn die Tat nach Ziff. 3 auf die Beeinflussung der Massen durch Herstellen oder Verbreiten von Schriften gerichtet war.

    Nach der drakonischen Rechtsprechung des OLG Hamm kam es für das Merkmal des "organisatorischen Zusammenhalts" nicht mehr auf eine Funktionärstätigkeit an, es genügte das einmalige Zahlen eines Beitrags an eine illegale Parteikasse. Bei dem Merkmal "Beeinflussung der Massen" reichte das einmalige Verteilen einer Flugschrift oder das Beziehen von Flugschriften, um die Mindeststrafe von zwei Jahren Zuchthaus zu verhängen.

    Konnte das OLG in seltenen Fällen nur den Besitz (nicht das Beziehen) einer Flugschrift nachweisen, konnte Gefängnis bis zu einem Jahr verhängt werden wegen des "Nichtablieferns" hochverräterischer Schriften bei der Polizei (gem. § 21 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 04.02.1933).

  • Weltliche Schule

    Weltliche Schule

    Weltliche Schulen fassten nach dem Ersten Weltkrieg ursprünglich jene Schülerinnen und Schüler zusammen, die vom Religionsunterricht abgemeldet waren. Dahinter stand eine pädagogische Revolution, denn das Konzept der bis dahin dominanten kaiserlichen und somit autokratischen Schule wurde nun durch eine zeitgemäße, demokratische Erziehungsrichtung ersetzt.
    Weltliche Schulen hatten eine kurze Lebensdauer. Nach Erlass des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ am 7. April 1933, das den neuen Machthabern erlaubte, jüdische und politisch missliebige Beamte aus dem Dienst zu entfernen, wurden die Lehrer verhaftet, entlassen oder versetzt, und die Schüler auf andere Schulen verteilt.