BiografienAnna Kanngießer

Anna Kanngießer(20. September 1913, Halberstadt)

Anna Kanngießer lernte Walter Spengemann 1936 durch ihren SAJ-Kameraden Hermann Sedat kennen. Sie wollte ihre Aufwartstelle bei dem Schriftsteller Wedemeyer aufgeben und war auf der Suche nach einer neuen Anstellung. Nach mehreren Besuchen wurde auch über Politik gesprochen und sie erhielt ein Exemplar der Sozialistischen Blätter.

Zu dieser Zeit traf sie auch mit Frieda Vahrenhorst zusammen — beide kannten sich ebenfalls aus der SAJ —, und erfuhr, dass sie über die illegale Arbeit Walter Spengemanns seit Längerem informiert war. Durch Frieda Vahrenhorst machte sie auch die Bekanntschaft mit Werner Blumenberg.

Zwei Wochen vor Ostern 1936 fuhren die beiden Frauen gemeinsam nach Holland; Frieda Vahrenhorst besuchte Verwandte, Anna Kanngießer lernte in dieser Zeit den im Frühjahr 1936 nach Holland geflüchteten Peter Schneider kennen.

Anna Kanngießer, Frieda Vahrenhorst und Werner Blumenberg diskutierten politische Geschehnisse „in einem Birkenwäldchen vor der Stadt“. Letzterer habe ihr auch erzählt, das bei den Hanomag- Werken und anderen hannoverschen Fabriken und auch zum Teil bei der neu errichteten Werkpolizei Gruppen der Sozialistischen Front bestünden. Auch Polizeibeamte in Hannover würden die Sozialistischen Blätter lesen. Außerdem sei die Organisation bestrebt, Geld für den Ankauf von Waffen zu erhalten. Blumenberg habe deshalb Verbindung zu Emigranten nach Prag aufgenommen und erwarte von dieser Seite bald Unterstützung.

Zwei Jahre zuvor hatte Anna Kanngießer in Binz auf Rügen Henny Wahlen und Karl Meerwald aus Hamburg kennen gelernt und mit ihnen Adressen getauscht. Als die beiden Hamburger im Mai 1936 Anna Kanngießer in Hannover besuchten, lernten sie auch Frieda Vahrenhorst und Christoph Spengemann kennen. Sie erfuhren von den Aktivitäten der Sozialistischen Front und erhielten ein Exemplar der Sozialistischen Blätter. In der Folgezeit schickte Anna Kanngießer wenigstens dreimal die Sozialistischen Blätter postlagernd nach Hamburg.

Auf einer dieser Sendungen — die Sozialistischen Blätter wurden als Drucksachen verschickt — soll handschriftlich gestanden haben: "Schönen Gruß an Karl". Das verletzte die Postbestimmungen, die Sendung wurde geöffnet, geprüft und der Gestapo übergeben.

Henny Wahlen und Karl Meerwald wurden am 10. Juli 1936 festgenommen und befanden sich vier Tage später im Gerichtsgefängnis Hamm. Die Gestapo zwang sie, ihr beim Einschleusen eines Spitzels zu helfen. Die sich daraus entwickelnden Ereignisse führten schließlich zur Flucht Werner Blumenbergs in der Nacht vom 16. zum 17. August 1936 nach Holland.

Anna Kanngießer wurde am 17. August 1936 verhaftet und ins Gestapogefängnis Schlägerstraße gebracht, und am 20. Oktober 1936 ins Gerichtsgefängnis Hannover überstellt. Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte sie am 28. Oktober 1937 zu zwei Jahren Zuchthaus. Ein Jahr, zwei Monate und elf Tage U-Haft wurden ihr anerkannt. Die verbleibende Strafe verbüßte sie, wie auch Auguste Breitzke, im Zuchthaus Lübeck-Lauerhof.
Anna Kanngießer

Glossar

  • Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte

    Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte

    Die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte, auch "Ehrverlust" genannt, wurde in allen Fällen der Verhängung der Todesstrafe und einer Zuchthausstrafe ausgesprochen. Sie bewirkte den dauernden Verlust aller öffentlichen Ämter, Würden, Titel, Orden und Ehrenzeichen. Diese konnten während ihrer Dauer auch nicht erlangt werden. Ferner verlor eine Person die Möglichkeit, in öffentlichen Angelegenheiten zu stimmen, zu wählen oder gewählt zu werden und andere politische Rechte auszuüben, darunter das Recht, Vormund zu sein.

    Seit der Strafrechtsreform von 1969 ist die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte als strafrechtliche Nebenfolge abgeschafft.

  • OLG Hamm

    OLG Hamm

    Für Hochverratsprozesse war zunächst allein das Reichsgericht zuständig. Fälle geringerer Bedeutung konnten mit Wirkung vom 20. März 1933 vom Reichsgericht (ab Mai 1934 vom Volksgerichtshof) an ein Oberlandesgericht abgegeben werden.

    Bestanden in einem Land mehrere Oberlandesgerichte, konnte die Zuständigkeit auf ein einzelnes OLG konzentriert werden. Das OLG Hamm wurde daher zuständig für Hochverratsverfahren aus den Bezirken des OLG Hamm, OLG Köln und OLG Düsseldorf, ferner aus dem Bereich des OLG Celle für die Landgerichtsbezirke Aurich, Osnabrück, Verden und Hannover. Im Juni 1933 kam die Zuständigkeit für Lippe und Schaumburg-Lippe dazu.

    Von 1933 bis Anfang 1941 wurden durch das OLG Hamm mehr als 12.000 Personen wegen Vorbereitung zum Hochverrat verurteilt.

  • SAJ

    SAJ

    Die Sozialistische Arbeiter-Jugend (SAJ) war ein sozialistischer Jugendverband im Umkreis der sozialdemokratischen Parteien in Deutschland und Österreich. Sie wurde am 29. Oktober 1922 nach dem Zusammenschluss von SPD und USPD aus deren Jugendverbänden gegründet.

    Am 22. Juni 1933 erging das Verbot der SPD und aller ihrer Nebenorganisationen, somit auch der SAJ, die zu diesem Zeitpunkt noch rund 50 000 Mitglieder zählte. Im Ausland bildeten sich Exilgruppen ehemaliger SAJ-Mitglieder und SJVD-Mitglieder, wo man sich teilweise – wie in Prag und Paris – mit Vertretern der ehemaligen Kommunistischen Jugend zusammenschloß. 

    Nach 1945 vereinigten sich Aktivisten der SAJ mit denen der „Reichsarbeitsgemeinschaft der Kinderfreunde“ (beide Organisationen bildeten Falkengruppen, wie Jungfalken oder Rote Falken) zur „Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken“ (SJD – Die Falken), die sich als Kinder-, Jugend- und Erzieherverband versteht.

  • Vorbereitung zum Hochverrat

    Vorbereitung zum Hochverrat

    Um zur Absicherung der eigenen Herrschaft die noch nicht vollständig zerschlagenen Parteiapparate von KPD und SPD zu vernichten,
    wurde durch das "Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens vom 24.04.1934 (sog. Verratsnovelle) die Strafbarkeit bei
    Hochverratsdelikten vorverlegt.

    Nach dem nunmehr geänderten § 83 Satz 3 Ziff. 1 StGB war auf Todesstrafe, lebenslanges Zuchthaus oder auf Zuchthaus nicht unter zwei Jahren zu erkennen, wenn die Tat darauf gerichtet war, zur Vorbereitung des Hochverrats einen organisatorischen Zusammenhalt herzustellen oder aufrechtzuerhalten oder wenn die Tat nach Ziff. 3 auf die Beeinflussung der Massen durch Herstellen oder Verbreiten von Schriften gerichtet war.

    Nach der drakonischen Rechtsprechung des OLG Hamm kam es für das Merkmal des "organisatorischen Zusammenhalts" nicht mehr auf eine Funktionärstätigkeit an, es genügte das einmalige Zahlen eines Beitrags an eine illegale Parteikasse. Bei dem Merkmal "Beeinflussung der Massen" reichte das einmalige Verteilen einer Flugschrift oder das Beziehen von Flugschriften, um die Mindeststrafe von zwei Jahren Zuchthaus zu verhängen.

    Konnte das OLG in seltenen Fällen nur den Besitz (nicht das Beziehen) einer Flugschrift nachweisen, konnte Gefängnis bis zu einem Jahr verhängt werden wegen des "Nichtablieferns" hochverräterischer Schriften bei der Polizei (gem. § 21 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 04.02.1933).