BiografienKarl Hilke

Karl Hilke(25. Mai 1906, Hannover)

Karl Hilke begann nach der Volksschule in Hannover eine dreijährige Lehre als Former bei der Firma Ostermann & Sohn in Laatzen. Er arbeitete in seinem Beruf, mit wenigen Unterbrechungen, bei verschiedenen Firmen bis zu seiner Festnahme am 28. August 1936.

Im Jahre 1920 trat er dem DMV bei, 1924 der SPD und dem Reichsbanner, in dem er Kameradschaftsjugendführer wurde. Seit 1932 gehörte er dem Jungbanner an.

Karl Hilke kannte Walter Spengemann seit 1931; durch die Tätigkeit im Jungbanner wurden sie Freunde. Nach dem Verbot von Parteien und Organisationen 1933 beschlossen Hilke und Spengemann sowie Peter Schneider, Hugo Bestel und Fritz Wulfert, den Zusammenhalt in einem "illegalen" Jungbanner mit ausgewählten Personen aufrecht zu erhalten. In diesem Rahmen leitete Karl Hilke gemeinsame Fahrten und Ausflüge, an denen seinen Aussagen zufolge beteiligt waren: Fritz Tegtmeyer und Frau, Ernst Tegtmeyer und Frau, Ernst Steffen, Albert Isensee, Emil Beutert, Paul Urbanski und Fritz Tegtmeyers Schwager Georg Bode nebst Braut.

Karl Hilke erhielt Ende 1932 oder Anfang 1933 von Spengemann eine Pistole, die er auf dem Boden versteckte. Von ihm erhielt Hilke zu Beginn des Jahres 1934 auch Kenntnis von der Sozialistischen Front und in der Folgezeit die Sozialistischen Blätter, die er las und in zunehmender Zahl verbreitete. Er bezog die Flugschrift auch von Peter Schneider, Heinrich Dettmer, Hermann Sedat. Die 20 bis 25 Exemplare, einmal sogar 40, die ihm Frieda Vahrenhorst gebracht hatte, gab er weiter an Unterverteiler wie Emil Beutert, Wilhelm Blume, Ludwig Hobein, Albert Isensee, Karl Käse, Paul Urbanski und Wilhelm Wilkening.

Nachdem sich Walter Spengemann nach Unstimmigkeiten mit Werner Blumenberg im Mai 1936 von der Sozialistischen Front zurückgezogen hatte, erhielt Karl Hilke von Franz Nause den Auftrag, den Vertrieb der Sozialistischen Blätter für die Abteilung VIII, den Bezirk Hannover-Südstadt, zu übernehmen. Ob er diese Funktion wahrnahm bleibt unklar. Walter Spengemanns Bemühungen jedenfalls, ihn „mit seinem Anhang“ zum Verlassen der Sozialistischen Front zu bewegen, schlugen fehl.

Karl Hilke wurde am 28. August 1936 verhaftet und ins Gestapogefängnis Schlägerstraße gebracht. Am 15. Dezember 1937 erging das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, das für ihn unter Anerkennung der U-Haft eine Zuchthausstrafe von vier Jahren, drei Monaten und zwei Wochen sowie Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte bedeutete. Die verbleibende Zeit verbüßte er im Zuchthaus Hameln.
Karl Hilke, Pfingsten 1932
Karl Hilke, Pfingsten 1932
© Projekt Widerstand, Historisches Seminar der Leibniz Universität Hannover

Glossar

  • Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte

    Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte

    Die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte, auch "Ehrverlust" genannt, wurde in allen Fällen der Verhängung der Todesstrafe und einer Zuchthausstrafe ausgesprochen. Sie bewirkte den dauernden Verlust aller öffentlichen Ämter, Würden, Titel, Orden und Ehrenzeichen. Diese konnten während ihrer Dauer auch nicht erlangt werden. Ferner verlor eine Person die Möglichkeit, in öffentlichen Angelegenheiten zu stimmen, zu wählen oder gewählt zu werden und andere politische Rechte auszuüben, darunter das Recht, Vormund zu sein.

    Seit der Strafrechtsreform von 1969 ist die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte als strafrechtliche Nebenfolge abgeschafft.

  • DMV

    DMV

    Der Deutsche Metallarbeiterverband (DMV) wurde nach der Aufhebung des Sozialistengesetzes während eines vom 1. bis 6. Juni 1891 stattfindenden  allgemeinen Metallarbeiterkongresses in Frankfurt am Main ins Leben gerufen. Alle "in der Metallindustrie beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen" waren zum Beitritt aufgerufen. Gewerkschaftssitz war Stuttgart. 

    Mit der Gründung einer Industriegewerkschaft nahmen die Metallarbeiter eine Vorreiterrolle in der gesamten deutschen Gewerkschaftsbewegung ein. Die Mitgliederzahl vergrößerte sich rasch. Schon Ende 1891 hat der DMV 23 000 Mitglieder in 180 Verwaltungsstellen. 

    Ebenso wie andere Großgewerkschaften versäumte es der DMV, seine Mitglieder nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten zum Widerstand zu bewegen. Wie 1914 suchte die Verbandsführung stattdessen eine Verständigung mit dem Staat und rief sogar am 1. Mai 1933 zum von den Nationalsozialisten aufgerufenen "Tag der nationalen Arbeit" auf. Durch eine Entpolitisierung der Verbandsarbeit hofften die Leitenden vergeblich, einem Verbot entgegenzuwirken. Die Nationalsozialisten nutzten diese Apathie für ihre Machtkonsolidierung: Am 2. Mai 1933 wurde der DMV aufgelöst und sein Vermögen beschlagnahmt. Die Mitglieder wurden in die Deutsche Arbeitsfront überführt.

  • "Illegales" Jungbanner

    "Illegales" Jungbanner

    Am 14. Juli 1933 wurde das "Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" erlassen, mit dem alle Parteien, ausgenommen die NSDAP, verboten wurden. Drei Jugendführer des hannoverschen Jungbanners - Hugo Bestel, Karl Hilke und Fritz Wulfert - beschlossen gemeinsam mit dem Schriftsteller und Politischen Leiter des Jungbanners Walter Spengemann, den Zusammenhalt der ihnen unterstellten Mitglieder aufrecht zu erhalten. Angesprochen wurden nur vertrauenswürdige Mitglieder aus Kameradschaften und Abteilungen. Trafen sie sie auf der Straße, wurden politische Tagesfragen erörtert, Beiträge wurden nicht kassiert. Die Abteilungsleiter trafen häufig mit Spengemann in einem Lokal zusammen.

    Spengemann zog auch Angehörige der Sozialistischen Schülergemeinschaft hinzu, die er bis April 1933 geleitet hatte.

    Diese Jungbannergruppe um Spengemann hatte Kontakte zum Schufo-Führer in Hannover, Bernhard Furch, dem sich Walter Spengemann mit seinem „illegalen“ Jungbanner, wenn auch nur formal, unterstellte.

  • Jungbanner

    Jungbanner

    Das Jungbanner war die Jugendorganisation der überparteilichen Republikschutzorganisation Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold und bestand von 1926 bis zum Verbot durch die Nationalsozialisten im Sommer 1933.

    Das Jungbanner hatte es sich zum Ziel gesetzt, männliche Jugendliche im Sinne der Weimarer Verfassung zu überzeugten Republikanern und mündigen Bürgern zu erziehen. Neben der Bildungsarbeit stand die Körperschulung durch gemeinsame sportliche Aktivitäten im Mittelpunkt. So gab es sowohl wöchentliche Sportabende und regelmäßige Sportfeste als auch Vorträge und Schulungswochenenden zur Bildung eines politischen Bewusstseins. Dem überparteilichen Charakter entsprechend herrschte in der Organisation ein vergleichsweise tolerantes, undogmatisches Klima.

    Das Jungbanner bildeten die Reichsbanner-Mitglieder von der Entlassung aus der Volksschule mit 14 Jahren bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs. Ähnlich wie im Reichsbanner auch dominierten das Jungbanner Mitglieder, die aus dem sozialdemokratischen Milieu stammten. 1928 soll das Jungbanner knapp 700.000 Mitglieder gezählt haben.

    Das Jungbanner gehörte zum aktivsten Teil des Reichsbanners, der stärker zu militanten Aktionen neigte und es dabei auch mit der aggressiven SA aufnahm. An der Basis rückte die parteipolitische Neutralität dabei zunehmend in den Hintergrund. Die Kameradschaften suchten das enge Bündnis mit der Sozialdemokratie. Ab etwa 1931 betrachtete sich das Jungbanner gemeinsam mit SAJ, Arbeitersportjugend, Jungsozialisten, Naturfreundebewegung und der Gewerkschaftsjugend als Teil der sozialistischen Jugendverbände.

    Ein Höhepunkt der Jungbanner-Arbeit war der erste Bundesjugendtag in der Reichsbanner-Hochburg Magdeburg Pfingsten 1930.

  • Reichsbanner

    Reichsbanner

    Das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, Bund deutscher Kriegsteilnehmer und Republikaner, kurz Reichsbanner, war ein überparteiliches, in der Praxis von Sozialdemokraten dominiertes Bündnis in der Zeit der Weimarer Republik.

    Das Reichsbanner war ein Veteranenverband, in dem Kriegsteilnehmer des Ersten Weltkrieges ihre Kriegserfahrungen mit ihrem Eintreten für die Republik verbanden. Seine Hauptaufgabe sah das Reichsbanner in der Verteidigung der Weimarer Republik gegen Feinde aus den nationalsozialistischen, monarchistischen und kommunistischen Lagern. Dabei verstand sich das Reichsbanner als Hüter des Erbes der demokratischen Tradition der Revolution von 1848 und der verfassungsmäßigen Reichsfarben Schwarz-Rot-Gold.